Wirksamkeit und Nutzung des Einstiegsgeldes nach § 29 SGB II in Sachsen-Anhalt

Das Einstiegsgeld (ESG) nach § 29 SGB II konstituiert dem Charakter nach ein Kombi-Einkommen, welches sich dem Grundsatz nach aus staatlichen Transferleistungen und einem auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erzielten Erwerbseinkommen zusammensetzt. Einkommensmodelle dieses Typus erfreuen sich in Zeiten unakzeptabel hoher Arbeitslosigkeit besonderer Aufmerksamkeit, wird mit ihnen doch das Ziel verfolgt, gerade im unteren Einkommensbereich neue Beschäftigungsverhältnisse zu induzieren und das in ihnen erzielbare Einkommen zugleich auf ein existenzsicherndes Niveau anzuheben. Ein Ansatz in einem Segment des Arbeitsmarktes, welches im Spannungsverhältnis von produktivitätsorientiert finanzierten Arbeitsplätzen und einem als sozial akzeptierten Mindesteinkommensniveau liegt.

Mit der Studie wurde das Ziel verfolgt, die konkreten Bedingungen der Implementation dieses neuen Förderinstruments im Rahmen des SGB II und damit wesentliche Voraussetzungen für die Beurteilung der Wirksamkeit der ESG-Förderung zu untersuchen. Um dieses Ziel zu erreichen wurden – neben deskriptiv-analytischen Untersuchungen kommunaler Angaben zu diesem Förderinstrument – vor allem Expertengespräche bei allen Trägern der Grundsicherung im Land Sachsen-Anhalt geführt.

Projektbearbeitung

Ulrich Malers, Dr. Frank Schiemann, Henrik Webel

Veröffentlichungen

Ulrich Malers, Frank Schiemann, Henrik Webel: Wirksamkeit und Nutzung des Einstiegsgeldes nach § 29 SGB II in Sachsen-Anhalt. Endbericht, Berlin, im November 2006