Wirksamkeitsanalyse der Kofinanzierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu § 249 h AFG bzw. §§ 272 ff. und 415 SGB III

Im Sozialgesetzbuch III (SGB III), das Anfang 1998 das seit 1969 geltende Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgelöst hat, wurde der § 249 h durch das Instrument "Strukturanpassungsmaßnahmen" (SAM) ersetzt. Inhaltliche Zielorientierung dieses Instruments ist die Ausrichtung der Arbeitsförderung auf Dauerarbeitsplätze und zugleich auf die Flankierung des strukturellen Umbaus der Wirtschaft. Mit der Finanzierungskonstruktion, nämlich einem Mix aus einem pauschalierten Lohnkostenzuschuss durch die Bundesanstalt für Arbeit, einer Zusatzfinanzierung durch das Land und einem Eigenanteil der Träger der Beschäftigungsmaßnahmen soll erreicht werden, dass Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die im öffentlichen Interesse liegen und zugleich die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen befördern. Ausgehend von dieser Zielorientierung wurde eine Wirksamkeitsanalyse dieses Instruments unter arbeitsmarktpolitischen, regionalwirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten vorgenommen. Hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Effekte wurde das Instrument an der Zahl geschaffener regulärer Arbeitsplätze gemessen. Ein weiterer Nutzensaspekt war das Erreichen der Zielgruppen des Arbeitsmarktes. Unter regionalwirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde eingeschätzt, welche Maßnahmen auf welchen Tätigkeitsfeldern durch SAM abgedeckt werden konnten. Aus finanzieller Sicht schließlich wurde bewertet, in welchem Maße die eingesetzten Landesgelder zur Kofinanzierung von SAM zusätzliche Mittel aus anderen Quellen erschlossen haben.

Projektbearbeitung

Dr. Vera Dahms, Dr. Maritta Flasse

Veröffentlichungen

Wirtschaft & Markt, Sonderhefte Netzwerkmanagement Ost 04/05, Netzwerke Maschinenbau 02/07, Netzwerke Bioenergie 05/07