Wissenschaftliche Begleitforschung zur Umsetzung der ESF-Interventionennach den Zielen 1, 2 und 3 in Berlin (2000-2004)

Das Land Berlin erhält auch in den Jahren 2000 bis 2006 Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds nach den Zielen 1, 2 und 3. Diese europäischen Gelder geben den Regionen die Möglichkeit, ihre eigene Arbeitsmarktpolitik ausweiten und vor allem die innovativen Elemente verstärken zu können. Die ESF-Mittel werden in Berlin im Wesentlichen über das Arbeitsmarktpolitische Rahmenprogramm (ARP) umgesetzt. Im Vorfeld der Förderperiode stellte sich die Frage nach einer optimalen Aufteilung der europäischen Mittel entsprechend den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen der Stadt. Bereits im Verlaufe - und hier insbesondere im Rahmen der Halbzeitbewertung - waren Fragen nach der Wirksamkeit und der Effizienz des Mitteleinsatzes zu beantworten. Somit gliedert sich die wissenschaftliche Begleitung des ESF zeitlich in die Ex-ante-, die On-going- und die Ex-post-Evaluierung. Mit diesem Vorgehen strebt die EU zeitnahe Informationen über die geplante und tatsächliche Verwendung der ESF-Mittel sowie die damit erzielten Ergebnisse und Wirkungen an. Inhaltlich strukturiert sich die wissenschaftliche Begleitung in vier Aufgabenfelder: das Stadt-Monitoring; das ESF-Monitoring; die ESF-Evaluierung sowie die Moderation eines entsprechenden gesellschaftlichen Dialogs im Land Berlin. Ausgewählte Ergebnisse der Wirkungsanalysen der bisherigen Förderperiode können auf einer speziell dafür eingerichteten Seite der wissenschaftlichen Begleitung des ESF in Berlin eingesehen werden.

Projektbearbeitung

Dr. Vera Dahms, Ulrich Malers, Dr. Monika Putzing, Dr. Frank Schiemann

Veröffentlichungen

Projektberichte an den Auftraggeber